Ich informiere Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen.
Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Notdienstgebühren: Seit Februar 2020 ist die GOT geändert worden. Für die Notdienstversorgung Ihres Tieres wird wochentags ab 18.00 bis 6.00 des Folgetages und Samstags/Sonntags eine Notdienstgebühr von netto 50,- Euro berechnet und die tierärztlichen Leistungen werden mit dem 2fachen Satz der GOT in Rechnung gestellt.
Die Leistungen werden direkt nach der Behandlung abgerechnet. In meiner Praxis haben Sie die Möglichkeit bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.